Die autorisierten Händler von Devisen sind nach § 65 (8) FA, 1994 definiert. Gemäß diesem Abschnitt sind autorisierte Händler alle Personen unter Ziffer 2 (c) des Devisenmanagementgesetzes, 1999 (FEMA) Alle Geldwechsler sind autorisiert Personen im Sinne von Ziffer 2 Buchstabe c der FEMA. Daher sind alle Geldwechsler autorisierte Händler von Devisen gemäß § 65 Abs. 8 der FA zum Zwecke der Dienstbesteuerung. Zugelassene Devisenhändler gemäß § 65 Abs. 8 sind in die Kategorie der Devisenhändler einbezogen, die nach § 65 (46) FA, 1994 definiert sind. So sind alle Geldwechsler Devisenmakler und sind nach § 65 Abs. 12a oder Art. 65 (12b) abhängig von ihrer Verfassung zur Besteuerung berechtigt. Alle Geldwechsler nach § 2 Buchst. C der FEMA sind Devisenmakler, wie oben angeführt, und daher würde jede von diesen Geldwechslern erbrachte Dienstleistung dem Devisenmaklergeschäft entsprechen. Geldwechsler werden von der Reserve Bank of India gemäß § 10 Abs. 1 FEMA lizenziert. Die Dienstleistungsst...